Richtlinien und Grundsätze der Veröffentlichungen in "Der Blick"

Für die Veröffentlichung von Nachrichten und Mitteilungen durch die ortsansässigen Vereinigungen gelten die nachfolgenden Regelungen, die mit dem Einreichen eines Beitrages anerkannt werden.

Das vom Verlag KonzeptArt Werbe- und Verlagsgesellschaft GmbH, Isernhagen, herausgegebene Mitteilungsblatt  „Der Blick in unsere Gemeinde“ dient in erster Linie der Vermittlung von Nachrichten und Informationen aus der Verwaltung und den Vereinigungen der Gemeinde Isernhagen. Es werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Vereinen, Parteien und Verbänden sowie der Verwaltung abgedruckt. Kirchen, Vereine, Parteien und Verbände müssen in Isernhagen ansässig sein. Veröffentlichungen von politischen Parteien und Wählergruppen sowie deren Untergruppierungen, Bürgerinitiativen und auch solcher Vereinigungen, die um Stimmen werben, werden innerhalb des redaktionellen Teils veröffentlicht. Es werden die Termine und kirchlichen Nachrichten aller Kirchen und zugelassenen Konfessionen veröffentlicht.

Verantwortlich für die redaktionelle Gestaltung ist der Verlag. 

Anlieferung der Beiträge

Die Beiträge (Text/Bild) müssen grundsätzlich in digitaler Form beim Verlag eingereicht werden. 

Die per Mail eingereichten Dateien sind als offene Textdateien im Word-Format (Dateiendung: .doc) oder rtf-Format einzureichen. Um großen Bearbeitungsmehraufwand zu verhindern und ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten sind pdf-Dateien zu vermeiden. Der Einreicher versichert, dass er autorisiert ist den Beitrag für den entsprechenden Verein zu veröffentlichen.

Text-Beitragslänge

Als Maß für die kostenlose Veröffentlichung zugrunde gelegt wird für die Länge aller Beiträge pro Vereinigung und Ausgabe eine einheitliche Abdruckhöhe von 250 mm (Spaltenanzahl x Höhe; ca. 2000 Zeichen, incl. Logo). Eine Übertragung auf andere Ausgaben ist nicht möglich. Weitergehende Regelungen für kostenfreie Abdrucke bei größeren, mitgliederstarken Vereinigungen müssen individuell zwischen Vereinigung und Verlag getroffen werden. Jede Vereinigung ist selbst für die Einhaltung der Beitragslänge verantwortlich. Überschreitungen der kostenlose Abdruckmengen werden zum jeweils gültigen Anzeigenpreis abgerechnet. 

Stil

Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten und sollen einen klar erkennbaren aktuellen Bezug zur Gemeinde Isernhagen haben.  Berichte sind vom Verfasser namentlich zu kennzeichnen. Der Verfasser übernimmt die inhaltliche Verantwortung. Gestaltete Vorlagen werden nicht übernommen. Die Veröffentlichung erfolgt im normalen Fließtext und Satzspiegel innerhalb der betreffenden Rubrik. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder nicht zu veröffentlichen.  Meinungsäußerungen, die verletzend sind und nach einer Gegendarstellung verlangen oder verlangen könnten, sind nicht gestattet. Beiträge dürfen weder Polemik noch Spott, Beleidigungen, Herabwürdigungen oder Angriffe direkter oder indirekter Art auf politisch Andersdenkende, auf natürliche oder juristische Personen, Gruppen oder Vereinigungen enthalten. Die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz sind zu beachten. Nicht veröffentlicht werden Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die wirtschaftlichen Interessen des Verlags verstoßen, die offensichtlich unrichtige oder irreführende Angaben enthalten, die anonym eingegangen sind, Berichte/Stellungnahmen von Einzelpersonen, Interviews. Originalunterschriften (Faksimile) unter Vereins- und Verbandsmitteilungen werden nicht abgedruckt.

Firmennennungen

Firmennennungen egal welcher Art sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und dürfen nur als Nennung des Firmennamens sowie des Ortes erfolgen.

Wiederholungen und Fortsetzungen

Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nur in Ausnahmen möglich und ist immer mit der Redaktion/Verlag abzustimmen.

Berichte in Fortsetzung werden nur in Ausnahmefällen veröffentlicht und sind vorher bei der Redaktion anzumelden.

Fotos und Grafiken

Zu den Berichten können Fotos veröffentlicht werden. Bitte reichen Sie nur maximal 2 Fotos pro Artikel ein. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Auswahl der Bilder vor.

Es werden nur qualitativ gute Digitalfotos abgedruckt, die eine Mindestauflösung von 250 dpi bei einer Breite von mindestens 12 cm nicht unterschreiten.

Wenn ein Text mit Grafiken und/oder Diagrammen erläutert werden soll, werden diese im Normalfall abgedruckt.

Clip-Art Grafiken und Phantasieformen wie Sterne, Kreise oder ausgeschnittene Bildteile werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Fotos bitte separat als jpg-Datei beifügen, nicht in eine Textdatei einfügen. Aus dem Internet herunter geladene Fotos sind i.d.R. in der Auflösung nicht groß genug um eine gute Druckqualität zu gewährleisten. Bitte achten Sie bei Ihren Fotos darauf, dass keine fremden Bildrechte verletzt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei dem jeweiligen Autor.

Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte

Durch den Akt der Weitergabe von Fotos und Grafiken an die Redaktion bestätigt der Einsender, dass er

a) die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt und

b) das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.

Abdruck als bezahlte Anzeige

Anmeldeformulare, Inhalte gewerblichen Charakters, insbesondere sofern sie dazu dienen, den Geschäftserfolg eines Unternehmens positiv zu beeinflussen, sind kostenpflichtig als Anzeige zu schalten und kenntlich zu machen. Wahl- und Parteienwerbung sind solche Inhalte, mit denen Parteien, Kandidaten oder politische Gruppierungen sich und ihr politisches Programm präsentieren, ihre politischen Grundsätze und Ansichten mit dem Ziel verbreiten, Zustimmung in der Bevölkerung zu gewinnen, sowie Inhalte, die Stimmen für bevorstehende Wahlen einwerben. Diese Inhalte sind kostenpflichtig als Anzeige zu schalten und kenntlich zu machen.

Reiseausschreibungen, Familienanzeigen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Einzelpersonen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form von bezahlten Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht sind zu beachten.

Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes gegenstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Berichte nicht entgegengenommen werden.

 

Haftung

Eine Haftung des Verlags für fehlerhaft, verspätet, unrichtig oder verkürzt veröffentlichte Beiträge oder für weitergehende Ansprüche ist ausgschlossen.

Leserbriefe

Leserbriefe werden im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten abgedruckt.

Isernhagen 01.08.2020

KonzeptArt

Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH

Vereinbarung über die kostenlose bzw. kostenpflichtige Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitung „Der Blick".

Der Verlag KonzeptArt Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH, Dorfstrasse 37, 30916 Isernhagen verpflichtet sich die Beiträge der Vereinigung:

 

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in der Gemeindezeitung zu veröffentlichen. Dabei ist ein Gesamtumfang von

250 mm (Spalte x Höhe) ± 10 % kostenfrei.

 

Der Verlag hat das Recht, darüber hinaus gehende Veröffentlichungen zum jeweiligen Anzeigenpreis abzurechnen/den Beitrag entsprechend eigenständig zu kürzen *. Jede Vereinigung beachtet die Einhaltung der Freigrenzen selbst.

 

Eine Übertragung des Freikontingents auf andere Vereinigungen oder Ansammeln für mehrere Ausgaben der Zeitung ist nicht möglich.

 

Die inhaltliche Gestaltung der Beiträge erfolgt nach den „Richtlinien und Grundsätze der Veröffentlichungen“, die in der jeweils gültigen Fassung im Internet veröffentlicht werden (www.blick-isernhagen.de).

Sofern Beiträge aus Platz- oder anderen Gründen nicht veröffentlicht werden können, werden Sie in der folgenden Ausgabe veröffentlicht.

 

* Unzutreffendes streichen

 

KonzeptArt

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